Röntgen ist die klassische Methode der diagnostischen Radiologie und besitzt auch noch heute einen großen Stellenwert als Basisverfahren für viele Erkrankungen. Insbesondere zur Beurteilung der Lunge (Thorax) und des Skelettsystems (Gelenke, Wirbelsäule) wird es routinemäßig angewendet.
Entsprechend der zu untersuchenden Region erfolgt die Aufnahme in standardisierten Positionen, sodass das zu untersuchende Körperteil exakt abgebildet werden kann. Je nach Region wird die Aufnahme im Stehen, Sitzen oder Liegen durchgeführt. Zum Schutz der nicht betroffenen Körperteile und vor allem von strahlensensiblen Körperregionen (Geschlechtsorgane) werden diese beispielsweise mit Bleischürzen abgedeckt (Gonadenschutz – siehe bei den FAQs). Die Untersuchung dauert etwa 5 bis 10 Minuten.
Eine spezielle Vorbereitung für die Untersuchung ist in der Regel nicht notwendig. Vor der Untersuchung sollten alle äußerlichen Gegenstände an der Körperoberfläche aus dem Untersuchungsgebiet entfernt werden (z. B. BH-Bügel, Schmuckstücke usw.), um eine Überlagerung auf den Aufnahmen zu vermeiden. Hierbei helfen Ihnen gerne unsere Assistentinnen und Assistenten.
Typische Indikationsstellungen / Fragestellungen
Kopf: Bruch des Nasenbeins, Entzündung der Nasennebenhöhlen
Brust (Thorax): Schmerzen, Husten, Entzündung, Tumor, chronische Lungenveränderungen, Herz, pulmonalvenöse Stauung
Muskeln/Gelenke/Knochen: Schmerzen, Bruch (Fraktur), Verschleiß (Arthrose), Entzündung, chronische Veränderungen
Wirbelsäule: Schmerzen, Bruch (Fraktur), Verschleiß (Arthrose), Entzündung, chronische Veränderungen
Abdomen/Bauch: Schmerzen
Standorte
MARTINSPLATZ
Adresse:
in der Kaiserpassage
Fahrstuhl vorhanden
Martinsplatz 2a, 53113 Bonn
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Bei jeder Untersuchung mit Röntgenstrahlen (digitales Röntgen oder Computertomographie) wird die Patientin / der Patient einer gewissen Strahlenbelastung ausgesetzt. Diese Dosis wird so gering wie möglich gehalten und ist bei modernen Geräten um ein Vielfaches reduziert worden.
Die Qualität der Röntgenanlagen unterliegt ferner einer sehr strengen und engmaschigen gesetzlichen Kontrolle. Zudem sorgt unser speziell ausgebildetes Team für die minimale Dosierung der Strahlung, gemäß nach dem Prinzip: so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Die Dosis wird genau erfasst und dokumentiert.
Je nach Fragestellung ist es möglich, dass ein sogenannter Gonadenschutz verwendet wird. Ein Gonadenschutz ist eine physikalische Abschirmung der Geschlechtsorgane bzw. der Keimdrüsen während einer Röntgenaufnahme. Bei der Frau wird eine Metallschürze verwendet, welche je nach Aufnahme auf den Bauch oder Rücken in Höhe der Eierstöcke gelegt oder gehalten wird und beim Mann eine Hodenkapsel (eine schalenartige Vorrichtung, welche um den Hoden gelegt wird). Diese Schutzvorrichtungen bestehen typischerweise aus Bleischichten, welche die Strahlung in sehr hohem Maße zurückhalten und diese empfindlichen Regionen somit zusätzlich vor der Strahlenbelastung schützen.
Eine Röntgenaufnahme unterscheidet sich deutlich von den Schnittbildverfahren (MRT und CT), da ähnlich wie bei einem normalen Foto, „nur“ ein zweidimensionales Bild aufgenommen wird. Um eine krankhafte Veränderung besser zu erkennen und die Stelle im Körper, wo sie sich befindet, besser lokalisieren zu können, werden normalerweise Aufnahmen der gleichen Körperregion in unterschiedlichen Ebenen/“Blickrichtungen“ durchgeführt (üblicherweise zwei Ebenen, z. B. bei Aufnahmen von Knochen oder der Lunge).
Für die Standarduntersuchungen ist keine Gabe von Kontrastmittel notwendig.
Die sinnvolle Anwendung von Röntgen-Strahlen wird prinzipiell durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Bei einer vorliegenden Schwangerschaft überprüfen unsere Fachärztinnen und Fachärzte aufgrund der Strahlenbelastung, ob eine Röntgenaufnahme dringend erforderlich ist oder beispielsweise alternative Verfahren (MRT, Sonographie) eingesetzt werden können.
Im Rahmen des Seuchenschutzgesetzes führen wir Röntgenuntersuchungen des Brustkorbes (Thorax) im Auftrag der Stadt Bonn durch. Sie bekommen hierfür eine besondere Überweisung durch das Gesundheitsamt.